Behörden
Gesetze, Verordnungen, Regeln, Kontrolle! TAK-SWISS - ENJOY TECHNOLOGY
Seit dem 1. Januar 2007 müssen neu in Verkehr gesetzte Lastwagen und Busse, deren Führer und Führerinnen den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften unterliegen, mit einem digitalen Fahrtschreiber ausgerüstet sein.
Die Schweiz zieht damit mit der EU gleich, die das System ebenfalls eingeführt hat. Der digitale Fahrtschreiber ist eine technische Weiterentwicklung des veralteten analogen Fahrtschreibers. Seine Aufgabe ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen und Ausdrucken von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers und des Fahrzeuges. Der digitale Fahrtschreiber ermöglicht die genauere und schnellere Auswertung der Daten und steigert die Manipulationssicherheit. Dadurch wird die Kontrolltätigkeit der Vollzugsbehörden auf der Strasse und in den Betrieben effizienter, der Arbeitnehmerschutz verbessert und damit letztlich die Verkehrssicherheit erhöht.
Eine der Kontrolltätigkeiten der Vollzugsbehörden ist der Abgleich der geleisteten Tätigkeiten von Motorfahrzeug Lenker-/in mit den geltenden Arbeits- und Ruhezeitvorschriften. Gestützt auf die gesetzlichen Anforderungen bietet AUTO METER für die Kontrollbehörde eine Softwarelösung an. Sie wurde speziell für den Schweizermarkt und das Fürstentum Liechtenstein realisiert mit dem Ziel, allen Kontrollorganen eine einheitliche Plattform für die Auswertungen zu bieten. Die Lösung zeichnet sich durch eine einfache, übersichtliche und klare Darstellung, analysiert und wertet zeitnah die gesetzlich relevanten Daten auf Basis der ARV-1, ARV-2 und EG-Sozialvorschriften aus.
Unsere Ansprechspersonen
- Beratung & Verkauf Herr Piero Cotichini Tel. +41 848 349 100
Unsere Themenbereiche
TAK-Swiss
AM Tacho Viewer
Schulung / Kurs
zum idfs.center Portal
Kundencenter